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Nichtschülerprüfung

Durch eine Nichtschülerprüfung kann man einen schulischen oder beruflichen Abschluss nachträglich erwerben.
Mit einer Nichtschülerprüfung, auch Schulfremdenprüfung genannt, kann man nachträglich einen staatlich anerkannten Schulabschluss erwerben (zum Beispiel das Abitur), ohne vorher eine entsprechende Schule besucht zu haben. Auf die Prüfungen kann man sich selbstständig mit Schulbüchern und Lernmaterialien vorbereiten oder sich in Vorbereitungskursen schulen lassen, die zum Beispiel an Volkshochschulen angeboten werden.

Die Voraussetzungen und Prüfungsinhalte können sich je nach Bundesland unterscheiden. Die Prüfungszulassung erteilt das Kultusministerium des Bundeslands, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Beratung bieten die Berufsinformationszentren (BiZ) der Arbeitsagenturen sowie die zuständigen Kultusministerien beziehungsweise Senatsverwaltungen des jeweiligen Bundeslands.

Durch eine Externenprüfung können Berufstätige auch einen Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erwerben, ohne vorher eine entsprechende Berufsausbildung absolviert zu haben.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016