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Pausen

Damit die Jugendlichen sich während des Arbeitstages erholen können, haben sie ein Recht auf geregelte Pausen.
Damit die Jugendlichen sich während des Arbeitstages erholen können, haben sie ein Recht auf geregelte Pausen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ Stunden müssen diese insgesamt 30 Minuten dauern. Wir mehr als 6 Stunden gearbeitet, betragen die Pausen insgesamt mindestens 60 Minuten. Die erste Pause muss spätestens nach 4 ½ Stunden eingelegt werden. Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten sein. Durch Tarifvertrag sind weitere Anpassungen möglich.

Quelle: Klare Sache, Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung, BMAS, Jan. 2016, S. 19