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Probearbeit

Während der Probearbeit können Arbeitgeber und Bewerber herausfinden, ob sie zueinander passen.
Manche Unternehmen laden Bewerber nach einem Vorstellungsgespräch und eventuell einem Test zur Probearbeit ein, auch Auswahlpraktikum genannt. Die Probearbeit ist meist unbezahlt und sollte nicht länger als ein bis drei Tage dauern. Der Bewerber erhält in diesen Tagen meist einige leichtere Aufgaben. Üblich ist auch, dass er den anderen Kollegen vorgestellt wird. Dabei kann der Arbeitgeber die Fähigkeiten, Kenntnisse und die Persönlichkeit des Bewerbers etwas besser kennenlernen. Der Bewerber erhält Einblicke in den Betrieb und kann prüfen, ob die Tätigkeit und das Arbeitsumfeld das Richtige für ihn sind.

Bewerber, die Arbeitslosengeld beziehen, sollten vor Beginn der Probearbeit unbedingt die Arbeitsagentur informieren. Wird das versäumt, kann dem Bewerber unter Umständen das Arbeitslosengeld gesperrt werden. Außerdem ist er nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016