Junge Menschen mit Behinderungen können in speziellen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation eine berufliche Erstausbildung machen.
Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation sind vor allem Berufsbildungswerke (BBW) und Berufsförderungswerke (BFW). Ob eine Berufsvorbereitung oder eine berufliche Erstausbildung in einer solchen Einrichtung erforderlich ist, entscheidet die Berufsberatung der Arbeitsagentur. Es ist abhängig vom individuellen Bedarf und von der Art oder Schwere der Behinderung.
Die Auszubildenden und Teilnehmenden an einer Berufsvorbereitung erhalten dann ein Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur anstatt einer Ausbildungsvergütung oder Berufsausbildungsbeihilfe. Übernommen werden auch Kosten für die Berufsausbildung, die Verpflegung und das Wohnen im Internat. Außerdem wird ein Zuschuss für Familienheimfahrten gewährt.
Die speziellen Einrichtungen sind behinderungsgerecht gestaltet. Der praktische und theoretische Unterricht wird von qualifizierten Ausbildern, Meistern und Lehrkräften gehalten. Die Jugendlichen könne auch ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Unterstützung in Anspruch nehmen. Außerdem gibt es Freizeit- und Sportangebote.
Auszubildende, die weiter entfernt wohnen, können einen Platz im Internat oder in einer Wohngruppe der Einrichtung bekommen. Teilweise kann die berufliche Eingliederung auch am Wohnort stattfinden. Dabei wird mit Betrieben zusammengearbeitet.
Das Angebot umfasst:
Die Ausbildung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen
Die Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Beihnderungen
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Eignungsabklärung
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016