Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkte Erwerbsfähigkeit haben Anspruch auf Unterstützung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Sie können folgende Hilfen zur Rehabilitation, also Eingliederung, erhalten:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen alle erforderlichen Heilmaßnahmen wie ärztliche Behandlungen, Kuren und Therapien
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben helfen Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu bekommen oder zu behalten
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe werden ergänzt durch unterhaltssichernde Leistungen, wenn während der Rehabilitation keine Berufstätigkeit ausgeübt werden kann.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erleichtern Menschen mit Behinderung die Eingliederung in die Gesellschaft. Sie sollen genauso wie Menschen ohne Behinderung am gemeinschaftlichen Leben teilhaben können.
TIPP
Umfangreiche Informationsmaterialien zu den Themen Rehabilitation und Teilhabe gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de.
INTERNET
www.einfach-teilhaben.de
www.gemeinsam-einfach-machen.de
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016