Zum Inhalt springen

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Renten an die Versicherten und unterstützt sie bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
Die Rentenversicherung gehört zur Sozialversicherung und hat folgende Hauptaufgaben:

die Zahlung von Renten an Versicherte und Hinterbliebene
die Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben sowie diese ergänzende unterhaltssichernde Leistungen mit dem Ziel, die Arbeitskraft der Versicherten wiederherzustellen oder zu verbessern
Fast alle Arbeitnehmer sind verpflichtet, Beitrage zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Auch Auszubildende, Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstatten für Menschen mit Behinderung tätig sind, Freiwillig Wehrdienst Leistende, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sowie bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind pflichtversichert. Für Eltern, die ihre Kinder erziehen, zahlt der Bund Beitrage während der ersten drei Lebensjahre des Kindes.

Die Rentenversicherung wird aus Beiträgen der Versicherten finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte des Beitrags. Außerdem zahlt der Bund Zuschüsse.

Wie hoch die Rente ausfällt, hängt davon ab, wie lange der Betreffende vorher berufstätig war und wie viel er verdient und an Beiträgen eingezahlt hat: je länger das Erwerbsleben und je höher der Verdienst, desto höher die Rente.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016