Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II
Das SGB II ist die rechtliche Grundlage für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, besser bekannt als Arbeitslosengeld II (ALG II).
Das Arbeitslosengeld II ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die arbeitslos sind oder die mit ihrer Arbeit nicht genug für ihren Lebensunterhalt verdienen. Mit dem SGB II wurde neben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) für Erwerbsfähige ein bedarfsorientiertes Fürsorgesystem gestaltet, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bereithält und gleichzeitig die Hilfe zur Selbsthilfe fördert.
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld. Es wird ähnlich berechnet und gewährt wie das Arbeitslosengeld II.
TIPP
Die kostenlose Broschüre „Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II: Fragen und Antworten“ ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de erhältlich.
INTERNET
www.sgb2.info
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016