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SGB IX

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX
Das SGB IX regelt das Recht zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung.
Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben nach ihren eigenen Wünschen und Fähigkeiten gestalten können, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Sie haben Anspruch auf Leistungen zur Förderung und Wiedereingliederung, die sie dabei unterstützen.

TIPP
Die kostenlose Broschüre „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ (auch in Leichter Sprache) ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de erhältlich.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016