Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII
Das SGB XII regelt die Sozialhilfe für Menschen, die nicht arbeiten können und die nicht genügend Geld für ihren Lebensunterhalt haben.
Sozialhilfe gibt es in unterschiedlichen Formen der Leistung. Als Geldleistung, als Sachleistung oder als persönliche Hilfe (Dienstleistung in Form von Beratung). Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben bedürftige Nichterwerbsfähige (zum Beispiel wegen voller Erwerbsminderung) sowie Bedürftige über 65 Jahre (Altersrentner).
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016