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Schulpflicht, allgemeine

Jeder Jugendliche muss je nach Bundesland mindestens neun oder zehn Jahre zur Schule gehen.
In Deutschland herrscht allgemeine Schulpflicht, auch Vollzeitschulpflicht genannt. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beträgt sie neun Jahre. In Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen beträgt sie zehn Jahre. Die Schulpflicht wird in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer geregelt.

Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen in der Regel der allgemeinen Schulpflicht. Wenn ein Jugendlicher die Schule verlässt, bevor er die Schulpflicht erfüllt hat, muss er eine Berufsschule, Berufsfachschule oder eine weiterführende Schule besuchen. Dies gilt auch für Jugendliche, die eine Berufsausbildung machen oder einen Job haben. Auszubildende sind gegebenenfalls darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016