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Schwerbehinderung

Menschen sind nach dem Sozialgesetzbuch schwerbehindert, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 amtlich festgestellt worden ist.
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Mit diesem Ausweis können sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Sonderrechte und Nachteilsausgleiche wie Zusatzurlaub, Vergünstigung bei der Besteuerung des Einkommens oder unentgeltliche Beförderung.

Der Grad der Behinderung dient als Maß für die Schwere der körperlichen, geistigen und seelischen Einschränkungen. Der Grad besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und ist unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016