Sexuelle Belästigung wird durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten und kann bestraft werden.
Unter sexueller Belästigung versteht man unerwünschte sexuelle Verhaltensweisen, die die Würde eines Menschen verletzen. Dies geschieht zum Beispiel durch unerwünschte sexuelle Handlungen und körperliche Berührungen, anzügliche Bemerkungen oder unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen.
Quelle: JoB, BMAS, Jan. 2013