Die Sozialhilfe ist eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein.
Sozialhilfe soll auch Hilfe zur Selbsthilfe sein: Sie unterstützt in der Regel Menschen, die vorübergehend bzw. dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und keinen Anspruch auf Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) haben. Die Sozialhilfe ist nicht nur darauf gerichtet, individuelle Hilfen für eine selbstbestimmte Lebensführung anzubieten, sondern garantiert den Betroffenen die erforderlichen Lebensunterhaltsleistungen.
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, können sie Geld- und/oder Sachleistungen erhalten. Unter Beachtung der jeweiligen Lebenssituation können Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfen bei Behinderung oder Hilfe wegen Pflegebedürftigkeit gewährt werden. Außerdem wird ihnen Beratung angeboten. Genaue Auskünfte erteilt das Sozialamt.
Keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben Menschen, die erwerbsfähig sind, also arbeiten können. Sie können Arbeitslosengeld II beantragen. Asylbewerber und Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung erhalten ebenfalls keine Sozialhilfe, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Auszubildende bekommen keine Sozialhilfe, sondern können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) beantragen.
TIPP
Die kostenlose Broschüre „Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ ist erhältlich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016