Zum Inhalt springen

Sozialversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung sichert alle Bürger gegen die wichtigsten Lebensrisiken ab und hilft ihnen in Notlagen.
Die Leistungen der Sozialversicherung werden hauptsächlich durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie staatlichen Zuschüsse finanziert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden auch Sozialabgaben oder Lohnnebenkosten genannt.

Die Sozialversicherung besteht aus fünf Versicherungszweigen:

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet finanziellen Schutz bei Krankheit und Mutterschaft.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Renten an die Versicherten und unterstützt sie bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie die Gesundheit der Betroffenen wiederherzustellen.
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung hilft arbeitslosen Menschen mit Geldleistungen und unterstütz sie mit der Arbeitsförderung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche.
Die gesetzliche Pflegeversicherung hilft pflegebedürftigen Menschen mit Geld- und Sachleistungen.
TIPP
Die kostenlose Broschüre „Soziale Sicherung im Überblick“ kann beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de angefordert werden. Es gibt sie auch in englischer, italienischer, französischer, spanischer und türkischer Sprache.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016