In Tarifverträgen stehen die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, auf die sich die Tarifvertragsparteien geeinigt haben.
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber legen in Tarifverträgen zum Beispiel Regeln über die Höhe der Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten und Urlaub fest. Tarifverträge gelten zwingend, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind. Sie gelten auch dann zwingend, wenn der Staat sie für bestimmte Berufsgruppen oder Wirtschaftszweige als allgemein verbindlich erklärt hat. In diesem Fall gelten sie für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber dieser Gruppen oder Wirtschaftszweige. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zudem im Arbeitsvertrag die Anwendung der Regeln des Tarifvertrags vereinbaren.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016