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Unfallrente

Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit können Versicherte eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt an ihre Versicherten eine Unfallrente, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft gemindert ist (um mindestens 20 Prozent). Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Mindestversicherung- oder Wartezeiten.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016