Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab.
Die Unfallversicherung gehört zum System der Sozialversicherung, in der alle Arbeitnehmer, also auch die Auszubildenden, versichert sind. Geschützt sind außerdem Schüler und Studierende. Versicherungsschutz besteht am Arbeitsplatz, in der Schule oder Hochschule und auch auf dem Hin- und Rückweg. Auch Veranstaltungen, die von dem Betrieb oder der Schule organisiert werden können versichert sein: zum Beispiel Betriebsfeiern, Betriebsausflüge, Sportfeste und Studienfahrten.
Im Unterschied zu den anderen Sozialversicherungszweigen ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Arbeitnehmer kostenlos. Sie wird aus den Beiträgen der Unternehmen in der jeweiligen Branche finanziert. Das heißt der Arbeitgeber zahlt seinen Beitrag an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Aufgaben der Unfallversicherung sind:
Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention),
Nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Betroffenen mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und
Die Betroffenen oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die ärztliche Behandlung und die Rehabilitation. Sie zahlt Verletztengeld, wenn man nach dem Unfall arbeitsunfähig ist. Außerdem kommt sie für Umschulungen auf, wenn man seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei dauerhaften schwerwiegenderen Unfallfolgen wird eine Unfallrente gezahlt.
Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind je nach Bundesland bei einer Unfallkasse, Landesunfallkasse oder einem Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Mindestversicherungs- oder Wartezeiten.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016