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Unterhaltssicherungsgesetz

Freiwillig Wehrdienst Leistende und ihre Familienangehörigen können während der Dienstzeit neben dem Wehrsold zusätzliche Geldleistungen erhalten.
Folgende Leistungen können gewährt werden:

Mietbeihilfe
Sonderleistungen, zum Beispiel die Übernahme von Versicherungsbeiträgen
Unterhaltsleistungen an Familienangehörige, zum Beispiel an die Ehefrau und Kinder
Wirtschaftsbeihilfe für Selbstständige
Leistungen für Reservistendienst Leistende zur Sicherung ihres Einkommens (plus Reservistendienstleistungsprämie)
Das Unterhaltssicherungsgesetz gilt nicht für Berufssoldaten, Zeitsoldaten oder Teilnehmer des Bundesfreiwilligendiensts.

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016