Das Bundesurlaubsgesetz garantiert allen erwachsenen Arbeitnehmern einen bezahlten Urlaub von mindestens vier Wochen pro Jahr.
Jugendliche haben einen höheren Urlaubsanspruch, da sie durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt werden. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann auch ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart werden.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016