Wer einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sucht, kann eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten.
Die Suche und Aufnahme einer Beschäftigung kann mit höheren Kosten verbunden sein. Darum unterstützt die Arbeitsagentur Arbeit- und Ausbildungssuchende bei der Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, jedoch nicht bei einer versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld II erhält, kann vom Jobcenter auch bei einer schulischen Ausbildung gefördert werden.
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter entscheidet für jeden Arbeit- und Ausbildungssuchenden einzeln, welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden. Wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, ist eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nicht möglich.
ÜBERNOMMEN WERDEN KÖNNEN ZUM BEISPIEL
Bewerbungskosten für die Bewerbungsunterlagen und das Briefporto,
Kosten der Reise zum Vorstellungsgespräch,
Fahrtkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder
Ausgaben, die individuell anfallen können und die für das neue Arbeitsverhältnis erforderlich sind (Arbeitskleidung, spezielle Ausrüstung oder Ähnliches).
WICHTIG:
Der Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter gestellt werden, bevor die Kosten entstehen. Am besten vereinbart man einen persönlichen Beratungstermin vor Bewerbungsbeginn.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016