Wer sich regelmäßig weiterbildet, verbessert seine beruflichen Aussichten und kann finanzielle Förderung erhalten.
Die technische und gesellschaftliche Weiterentwicklung erfordert, dass sich jeder ständig auf den aktuellsten Wissensstand bringt. Lebenslanges Lernen sichert den eigenen Arbeitsplatz und fördert die berufliche Karriere.
ZUR BERUFLICHEN WEITERBILDUNG ZÄHLEN ALLE MASSNAHMEN, DI
zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse beitragen,
das Nachholen eines Berufsabschlusses ermöglichen,
auf einen anderen Beruf vorbereiten oder
den beruflichen Aufstieg fördern.
Die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter können die Kosten für die Weiterbildung übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung berufliche und nicht nur allgemeinbildende Inhalte hat. Sie muss außerdem nötig sein, um einen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu behalten. Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung müssen vor der Weiterbildung mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein.
Fortbildungen dienen der beruflichen Weiterbildung und dem Aufstieg im erlernten Beruf, zum Beispiel zum Meister oder Techniker. Sie können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem sogenannten Meister-BAföG, unterstützt werden.
Eine Umschulung ist die Aus- oder Weiterbildung in einem neuen Beruf. Sie kann von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter gefördert werden. Nach einem Arbeitsunfall oder längerer Krankheit können die Kosten für eine Umschulung von der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung übernommen werden.
Arbeitslose, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bekommen. Informationen über die berufliche Weiterbildung bekommt man bei der Arbeitsagentur beziehungsweise beim örtlichen Jobcenter und in den Berufsinformationszentren (BIZ).
TIPP
Die Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit enthält umfangreiche Informationen zu beruflichen Weiterbildungsangeboten: www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016