Zum Inhalt springen

Weiterbildungsstipendium

Dieses Stipendium unterstützt junge, begabte Menschen mit Berufserfahrung bei ihrer beruflichen Weiterbildung.
Das Weiterbildungsstipendium hilft jungen Fachkräften dabei, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbstständigkeit zu entdecken.

WER EIN STIPENDIUM ERHALTEN MÖCHTE, MUSS
Eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben
Seine besondere berufliche Begabung nachweisen, zum Beispiel durch eine sehr gute Abschlussprüfung.
Bei Beginn des Stipendiums jünger als 25 Jahren sein,
Zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein.
Wer in Elternzeit war oder andere Zeiten anrechnen lassen kann, darf bis zu 28 Jahre alt sein. Das Stipendium beinhaltet Zuschüsse für fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen in Höhe von insgesamt höchstens 6.000 Euro, verteilt über drei Jahre. Es muss nicht zurückgezahlt werden. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden (Stand 2016).

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016