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Wiedereinstieg, beruflicher

Wer wegen familiärer Pflichten beruflich pausiert hat und in den Beruf zurückkehren will, kann Unterstützung von der Arbeitsagentur erhalten.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung seines Kindes. Nach Ablauf der Elternzeit kann der Arbeitnehmer auf seinen ursprünglichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückkehren. Zur Pflege von Familienangehörigen können Arbeitnehmer eine berufliche Auszeit von bis zu sechs Monaten nehmen, siehe Pflegezeit.

Wer seine Erwerbstätigkeit mindestens ein Jahr lang unterbrochen hat und danach keine Beschäftigungsmöglichkeit findet, kann Unterstützung von der Arbeitsagentur erhalten. Berufsrückkehrer sollten sich spätestens drei Monate vor Ende der Eltern- oder Pflegezeit dort melden. Die Arbeitsagentur unterstützt Berufsrückkehrer im Rahmen der Arbeitsförderung, zum Beispiel mit Berufsberatung oder durch die Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung.

Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt leisten in den Arbeitsagenturen hierzu einen wichtigen Beitrag: zum Beispiel in Informationsveranstaltungen für Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer, in Informationen zu Kinderbetreuungsangeboten, durch gezielte Hilfe zum Wiedereinstieg nach der Familien- oder Pflegephase und schließlich in der Beratung von Unternehmen zu familienorientierter Personalpolitik.

TIPP
Ausführliche Informationen bieten die kostenlosen Broschüren „Durchstarten – Familie und Beruf“ und „Motiviert zurückkehren – Erfolgreich durchstarte“ unter www.arbeitsagentur.de

INTERNET
www.familien-wegweiser.de

www.perspektive-wiedereinstieg.de

Quelle: JoB, BMAS, Feb. 2016